Spiel-/Platzordnung
Erfahren Sie hier alles über unsere Platzregeln, Etikette und über die allgemeine Spielordnung vom Märkischen Golf Club e.V..
Darüber hinaus können Sie sich über die offiziellen Golfregeln des DVG informieren und bei Rules4You finden Sie die DGV-Regularien.
Allgemeine Spielordnung des Märkischen Golf Club e.V.
1. Spielberechtigung
1.1 Clubmitglieder
Spielberechtigt sind die Mitglieder des MGC e.V. mit gültigem Handicap Index oder denen vom MGC e.V. in Verbindung mit der Golfschule die Platzerlaubnis bestätigt wurde.
1.2 Gäste
Gastspieler sind im Märkischen Golf Club e. V. herzlich willkommen. Bitte beachten Sie die jeweils gültige Greenfee-Regelung.
Spielberechtigt sind alle Golfspieler mit einem Handicap Index ab 54, die Mitglied eines dem DGV oder einer vergleichbaren Organisation anderer Länder angeschlossenen Clubs sind sowie Mitglieder des VcG.
2. Platzsperren bei Turnieren
2.1 Clubturniere
Bei Clubturnieren wird der Platz für das „freie“ Spielen gesperrt. Clubturniere sind die Wettspiele, zu denen alle Clubmitglieder und ggf. Gäste melden können, die über eine der Ausschreibung entsprechende Vorgabe verfügen. Freie Spieler, die vor dem Clubturnier gestartet sind, dürfen so lange spielen, bis die erste Spielergruppe des Turniers in Reichweite kommt. Ist dies gegeben, müssen sie den Platz unverzüglich verlassen. Clubturniere mit weniger als 24 Teilnehmern haben den Status der Gruppenturniere.
2.2 Gruppenturniere
Gruppenturniere haben reservierte Startzeiten. Gruppenturniere sind Wettspiele, zu denen eine Auswahl von Mitgliedern und ggf. Gästen melden können (z.B.: Damen, Herren, Senioren, Jugend).Freie Spieler, die vor dem Gruppenturnier gestartet sind, dürfen so lange spielen, bis die erste Spielergruppe des Turniers in Reichweite kommt. Ist dies gegeben, müssen sie den Platz unverzüglich verlassen. Nach den Wettspielteilnehmern gemäß Startliste können freie Partien starten, wenn auf der Bahn 9 (nicht auf der 18) keine Spieler zu sehen sind. Nach dem Abspiel an den reservierten Abschlägen 1 + 10 gilt für alle Spieler die Etikette (s. Punkt 3).
Gruppenturniere mit 24 oder mehr Teilnehmern haben den Status der Clubturniere.
2.3 Kannonenstart
Bei Turnieren gemäß 2.1 bzw. 2.2, die mit einem Kanonenstart starten, haben freie Spieler eine 1/4 Stunde vor Wettspielbeginn, aber spätestens bei Ertönen des Signales, den Platz unverzüglich zu verlassen.
2.4 Ligawettspiele
Bei durch den LGV/ DGV o.ä. angesetzten „Wettspielen“ werden der Platz sowie ggf. die Übungseinrichtungen gesperrt. Nachdem, bei 18- Loch Wettspielen, der zuletzt gestartete Flight die Bahn 10 beendet hat, können freie Spieler starten.
3. Verhalten von Spielern
3.1 Vorrecht auf dem Platz
Jedes Spiel über die volle Runde (9 oder 18 Löcher) hat Vorrecht vor den Spielen, die den Platz abgekürzt haben. Die Spiele über die verkürzte Runde müssen die Spiele über die volle Runde unaufgefordert überholen lassen. Der Begriff „Spiel“ schließt einen Einzelspieler ein.
3.2 Durchspielregelung
Fällt ein Spiel eine ganze Spielbahn hinter dem Spiel vor sich zurück und hält das ihr folgende Spiel auf, muss diesem das Durchspiel angeboten werden. Gleiches gilt, wenn ein Spiel zwar keine ganze Spielbahn vor sich frei hat, es aber deutlich wird, dass das nachfolgende Spiel schneller spielen kann.
Wird ein Ball gesucht, muss nachfolgenden Spielen unverzüglich ein Zeichen zum Überholen gegeben werden, wenn der gesuchte Ball nicht sogleich zu finden ist.
Sonderregelung Matchplay: Teilnehmer an offiziellen Matchplay-Turnieren führen ein orangefarbenes Fähnchen mit sich. Diesen Spielern ist jederzeit das Durchspiel zu gewähren.
3.3 Zusammenspiel
Bei vollem Platz müssen sich zur besseren Auslastung der Platzkapazität Einzelspieler sowie Zweier und Dreiergruppen bereits am Abschlag der Bahn 1 bzw. Bahn 10 zu Spielergruppen mit maximal vier Spielern zusammenschließen.
Auf dem Platz sollen entsprechend Zweier- oder Dreiergruppen Einzelspieler bzw. Zweiergruppen aufnehmen.
3.4 Abschlag 1
An der Spielbahn 1 beginnende und unverzüglich zur 10 kommende Spielergruppen starten im Reißverschlussverfahren.
Beispiel: Möchten drei Spielergruppen die Runde an der 1 beginnen, schlägt eine vom 9. Grün zur 10 kommende Gruppe als Zweites ab.
3.5 Mobiltelefone
Mobiltelefone bzw. Smartphones dürfen im Sinne der Regel 4.3. als Entfernungsmessgerät genutzt werden. Die Telefonfunktion ist abzuschalten.
3.6 Bekleidung
Bitte bekleiden Sie sich dem Golfsport gemäß angemessen und beachten unsere Bekleidungsvorschriften: Keine Shorts nur Bermudas, keine Trägerhemden oder Spaghetti-Träger, keine Trainingskleidung, anstatt T-Shirts nur (Polo-)Hemden mit Kragen sowie keine Blue Jeans.
3.7 Rangebälle
Das Aufsammeln von gespielten Rangebällen ist nicht erlaubt. Die Benutzung von Rangebällen außerhalb der Übungseinrichtungen ist nicht zulässig.
4. Verhalten von Zuschauern
Spieler (Golfer) dürfen durch Zuschauer , die sich direkt auf oder außerhalb des Fairways bewegen, bei ihrem Spiel nicht gestört werden. Hierzu gehört u.a. einen genügend großen Abstand zu den Spielern einzuhalten oder z.B. Spieler während eines Wettspiels nicht unaufgefordert ansprechen. Direkt in das Spiel sollten nur die Spieler selbst und ggf. deren Caddies involviert sein.
Der „Spirit of the Game“ ist auch von Zuschauern einzuhalten. Spieler sind für selbst eingeladene Zuschauer verantwortlich.
5. Sicherheitshinweise
Nutzer der Driving Range haben darauf zu achten, ob sich ggf. Spieler im Gefahrenbereich befinden. Dazu zählen auch die Bahnen 1 und 7. Umgekehrt haben sich Spieler auf den Bahnen 1 bzw. 7 bemerkbar zu machen, wenn sie in den Gefahrenbereich der Driving Range eintreten. Betreten Sie die Rangefläche nur, wenn die übenden Rangenutzer Ihr Anliegen erkannt haben und ihre Übung für Sie unterbrechen. Nutzen Sie zur Verständigung gerne gegenseitige Handzeichen.
6. Hunde
Das Mitführen eines Hundes je Flight (Spielgruppe) ist im privaten Golfspiel und somit außerhalb von Wettspielen gestattet, sofern eine vorherige Anmeldung über das Sekretariat des MGC stattgefunden hat und die sogenannte “Platzfreigabe für Hunde” ausgestellt sowie vom verantwortlichen Hundehalter unterzeichnet wurde.
7. Platz
Die Abschlagmarkierungen sind wie folgt gekennzeichnet:
- Gelb: Herrenabschlag
Blau: Herrenabschlag
Rot: Damenabschlag
Grün: Jugendabschlag
Entfernungsmarkierungen bis Anfang Grün:
- 200 m -> grüner Pfosten mit 3 weißen Ringen, gelbe Bodenplatte
150 m -> grüner Pfosten mit 2 weißen Ringen, rote Bodenplatte
100 m -> grüner Pfosten mit 1 weißen Ring, weiße Bodenplatte
Darüber hinaus gilt:
- Auf den Spielbahnen müssen ausgeschlagene Divots sorgfältig zurückgelegt und festgetreten werden.
- Pitchmarken auf den Grüns sind zu beseitigen.
- Führen Sie keine Übungsschwünge mit Bodenberührung auf den Abschlagsflächen aus.
- Mit dem Golf-Caddie dürfen Abschlagsflächen, Grüns, Vorgrüns sowie die Flächen zwischen Grünbunker und Grün nicht befahren werden.
- Bunkerspuren müssen mit den bereit liegenden Harken beseitigt werden. Die Harken sind außerhalb der Bunker zu belassen, und zwar in Bereichen, in denen sie die Bewegung des Balls am wenigsten beeinträchtigen können.
- Das Betreten der Spielverbotszone (Penalty Area) des Teiches auf der Bahn 9 ist durch Hausrecht verboten. Zuwiderhandlung wird mit Platzverweis geahndet.
Schutzhütten befinden sich:
- zwischen dem Grün der Bahn 2 und dem Herrenabschlag der Bahn 4, rechts der Bahn 3
im Rough zwischen Bahn 4 und Bahn 5
im Bereich des Herrenabschlags der Bahn 5 bzw. unterhalb/hinter dem Grün der Bahn 8
im Bereich des Abschlags der Bahn 7 (auch zu nutzen bei Spiel auf der Bahn 2 vor dem kreuzenden Bachlauf)
Abfälle oder Zigarettenkippen gehören in die aufgestellten Mülleimer, nicht auf den Platz.
8. Strafen
Missachtet ein Spieler bzw. Zuschauer fortgesetzt die Verhaltensrichtlinien während einer Runde oder über einen gewissen Zeitraum zum Nachteil anderer, so kann die Spielleitung geeignete disziplinarische Maßnahmen gegen diesen Spieler bzw. Zuschauer gemäß der nachfolgenden Staffelung erlassen:
- Erster Verstoß gegen die Verhaltensvorschriften -> Verwarnung
- Zweiter Verst0ß->Ein Strafschlag (Spieler)
- Dritter Verstoß -> Grundstrafe von zwei Strafschlägen (Spieler)
- Vierter Verstoß oder jegliches schwerwiegende Fehlverhalten -> Disqualifikation
- Platzverweis (Zuschauer)
Helfen Sie mit:
Seien Sie selbst Vorbild und unterstützen Sie Golf-Neulinge oder Gäste, sich an unsere Gepflogenheiten zu halten und den “Spirit of the Game” zu pflegen. Das Golfspiel und alle Nutzer unseres Platzes werden hiervon profitieren.
Herzlichen Dank!
Hagen, im März 2025
Der Spielführer im Auftrag des Spielausschusses
Platzregeln des Märkischen Golf Club e.V. Hagen
Ausgrenzen
Aus wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle oder weißen Pfosten gekennzeichnet. Der rechts des Weges am Abschlag 1 bzw. 10 stehende Sicherheitszaun bezeichnet hier die Ausgrenze. Der Zaun selber ist Aus.
Spielverbotszone
Die Penalty Areas, bezeichnet durch rote Pfähle mit grünen Köpfen, um den Teich der Bahn 9 sind Spielverbotszonen.
Ein Spieler muss Erleichterung in Anspruch nehmen wenn
- sein Ball in der Spielverbotszone liegt (mit Strafschlag nach Regel 17.1d oder 17.2) oder
- die Spielverbotszone seinen Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs beim Spielen eines Balls außerhalb dieser Zone (im Gelände) beeinträchtigt (ohne Strafschlag nach Regel 16.1b)
Zusätzlich ist das Betreten der Spielverbotszone (Penalty-Area) auf der Bahn 9 untersagt. Das Betreten wird als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen.
Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse
Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle, blaue Pfosten oder durch blaue, fallweise auch durch weiße Linien gekennzeichnet.
Auch ohne Kennzeichnung gehören zu den ungewöhnlichen Platzverhältnissen:
- Frisch verlegte Soden
- Mit Kies gefüllte Drainagegräben
- Kahlstellen auf kurz gemähten Flächen, die größer sind als die ausgehändigte Scorekarte
Penalty Areas, Dropzonen
Weiß ein Spieler nicht, ob sein Ball sich in der Penalty Area befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, die wie folgt abgeändert wird:
Beim Spielen des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeiten mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d (1-3)). Auf der Spielbahn 1, 4 und 6 darf der Spieler auch die Erleichterungsmöglichkeit „Dropzone“ (siehe Musterplatzregel E-1) in Anspruch nehmen.
Sobald der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Regel gespielt hat, darf er keine weitere Möglichkeit nach Regel 17.1 in Bezug auf seinen ursprünglichen Ball anwenden. Bei der Entscheidung, ob dieser provisorische Ball zum Ball im Spiel des Spielers wird oder ob er aufgegeben werden muss oder darf, finden Regel 18.3c(2) und 18.3c(3) Anwendung, mit der Ausnahme:
Der ursprüngliche Ball wird innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten in der Penalty Area gefunden.
Der Spieler darf wählen
- das Spielen mit seinem ursprünglichen Ball, wie er in der Penalty Area liegt, fortzusetzen. In diesem Fall darf der Spieler den prov. Ball nicht spielen. Alle mit dem prov. Ball, bevor er aufgegeben wurde, gemachten Schläge zählen nicht, oder
- das Spiel mit dem prov. Ball fortsetzen. In diesem Fall darf der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden.
Wenn der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten gefunden wird, oder es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area ist. Der prov. Ball wird zum Ball im Spiel des Spielers.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe
Bodenbelüftungslöcher
Liegt der Ball eines Spielers auf einem Bodenbelüftungsloch oder berührt er dieses:
- Ball im Gelände: der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Kommt der Ball in einem anderen Bodenbelüftungsloch zur Ruhe, darf der Spieler erneut nach dieser Platzregel Erleichterung in Anspruch nehmen.
- Ball auf dem Grün: Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch nehmen.
Behinderung liegt nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand des Spielers oder auf dem Grün die Spiellinie des Spielers behindert.
Unbewegliches Hemmnis (Versenkungsregner, Junior- Tees, Hinweisschilder “Next Tee”)
- Erleichterung von Behinderung durch einen Versenkungsregner nahe am Grün darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden, wenn der Regner auf der Spiellinie liegt und
- innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün und
- innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt ist.
- Die Abschlagsmarkierungen der Junior- Tees sowie die Hinweisschilder “Next Tee” dürfen entgegen Regel 6.2b nicht entfernt werden, und gelten als unbewegliches Hemmnis. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
Erleichterung nach dieser Platzregel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.
Schutz von Neuanpflanzungen
Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Neuanpflanzungen sind Spielverbotszone.
- Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an solch einer Neuanpflanzung oder berührt diese, oder eine solche Neuanpflanzung behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
- Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine Neuanpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e(2) in Anspruch nehmen.
Spielunterbrechung
Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation gemäß Regel 5.7b wird durch einen langen Ton einer Fanfare bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei aufeinanderfolgende Töne einer Fanfare bekanntgegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch zwei kurze Töne einer Fanfare bekannt gegeben.
Anmerkung: Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen, Regel 5.7a.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Disqualifikation.
Für den Spielausschuss
Kai Kornemann
Hagen, im Oktober 2023
Clubtraining
Mannschaften und Einzelspieler haben im Rahmen von offiziellen Clubtrainings Vorrang auf den Übungsflächen.
Die Spielleitung behält sich Änderungen des Wettspielplan vor. Alle Wettspielteilnehmer sind verpflichtet, sich rechtzeitig nach Einzelheiten wie Ausschreibung, Meldefristen und Startzeiten zu erkundigen. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aushängende Wettspielausschreibung.
Ordnung für die Driving-Range und die Übungseinrichtungen im Märkischen Golf Club e.V. Hagen
Allgemeine Regelungen
- Gäste haben das Range- oder Greenfee vor Benutzung der Anlagen zu entrichten.
- Das Betreten und die Benutzung der Driving-Range und Übungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr – jegliche Haftung des MGC oder seiner Organe für Personenschäden oder Schäden, Verlust und Diebstahl von Eigentum bzw. genutzten Sachgegenständen ist ausgeschlossen.
- Eltern haften für ihre Kinder bzw. Minderjährige, für die sie die verantwortliche Aufsichtsperson sind.
- Bitte achten Sie immer auf ausreichend Sicherheitsabstand zum nächsten Golfspieler, speziell unter Beachtung des eigenen oder benachbarten Golfschwungradius.
- Bitte warnen Sie Personen sofort durch ein lautes Rufen von “FORE” (Aussprache “faw” [UK] oder “for” [US]), wenn Sie diese (durch einen verschlagenen Ball) gefährden könnten – denken Sie immer daran: Lieber zu viel als zu wenig FORE! rufen.
- Bitte verhalten Sie sich ansonsten ruhig, um andere Golfer in ihrer Konzentration nicht zu stören.
- Bitte unterlassen Sie das Golfspielen auf dem Platz mit Range-Bällen – davon ausgenommen sind auf den Golfbahnen 1 und 7 liegende Range-Bälle, die Sie mit einem sicheren kontrollierten Golfschlag zurück auf die Range befördern, wobei der MGC ein Zurückwerfen bevorzugt.
- Bitte verzichten Sie auf halbhohe Annäherungsschläge (“Pitch”) auf dem Putting-Green – es sind nur sehr flache Annäherungsschläge (“Chip”) zugelassen. Bitte nutzen Sie stets das Pitching-Green hinter dem Grün der Bahn 9 zum Üben von Pitch- und Bunkerschlägen.
Regelungen für die Driving-Range
- Jeder Spieler ist für sich und seine Schläge selbst verantwortlich.
- Die Range hat auf der linken Seite nur eine Länge von ca. 140 Metern und auf der rechten Seite von ca. 180 Metern – längere Übungsschläge sind nicht gestattet, sofern ein akkreditierter und anwesender Golflehrer dazu keine explizite Freigabe gibt.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Übungsschläge auch auf der Range landen – berücksichtigen Sie erforderlichenfalls Windverhältnisse.
- Bitte achten Sie aktiv auf das Spielgeschehen auf den Bahnen 1 und 7 – nicht jede Stelle ist von der Range einsehbar – unternehmen Sie niemals Übungsschläge, wenn eine ungewollte Flugbahn andere Personen gefährden könnte – warten Sie, bis die Personen den Bereich verlassen haben – unter keinen Umständen dürfen Sie Personen gefährden, die sich mutmaßlich auf der linken Seite hinter den Begrenzungsbäumen uneinsehbar auf Grün 1 befinden.
- Bitte sammeln Sie niemals bereits geschlagene Range-Bälle von bzw. auf der Range ein, um diese (nochmal) für einen Übungsschlag zu verwenden.
- Bitte entwenden Sie niemals Range-Bälle, um damit auf dem Golfplatz zu spielen – die Range-Bälle sind Eigentum des Range-Betreibers und bereits die Mitnahme wird als Diebstahl betrachtet und zur Anzeige gebracht.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Übungsschläge nur dann die Rasenflächen, wenn diese freigegeben und durch Begrenzungsbänder markiert sind – schlagen Sie nur zwischen den Bändern.
- Bitte verwenden Sie alle Range-Bälle noch am Tag der Ausgabe – ein Zurückhalten von Restbällen für geplante Übungen an Folgetagen ist nicht gestattet.
- Bitte stellen Sie die leeren Ball-Körbe nach nach Verwendung zum Ausgabeautomaten zurück.
- Bitte beachten Sie, dass die Driving-Range bei geeigneter Witterung und Bodenverhältnissen täglich geöffnet ist, aber Übungsschläge zur Pflege guter nachbarschaftlicher Verhältnisse nicht vor 7.30 Uhr und nach 20.00 Uhr erfolgen mögen – aufgrund von Rasenpflegemaßnahmen wir die Driving-Range in der Saison üblicherweise donnerstags gegen 18.00 Uhr geschlossen und freitags nicht vor 9.00 Uhr geöffnet.
- Der Betreiber der Driving-Range ist berechtigt, die Nutzung jederzeit einzuschränken, exklusiv zu nutzen (z.B. Jugendtraining) oder temporär zu schließen (z.B. Starkregen).
- Während der Startphase von Wettspielen empfehlen wir nur Teilnehmern eine Range-Nutzung.
Die Einhaltung dieser Nutzungsordnung wird durch den MGC und den Betreiber kontrolliert. Bei Zuwiderhandlung kann eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden. Den Anweisungen der entsprechend akkreditierten Personen ist bitte Folge zu leisten.
Der Vorstand
Hagen, im März 2025
Wettspielordnung (Rahmenausschreibung)
für alle Wettspiele des Märkischen Golf Club Hagen e.V. im Jahr 2024
1. Spielbedingungen
Jedes Wettspiel wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e. V. und den Platzregeln sowie der allgemeinen Spielordnung des Märkischen Golf Club e. V. gespielt. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
Die Verbandsordnungen können nach Abstimmung im Sekretariat eingesehen werden.
Die Platzregeln des Märkischen Golfclubs sind Bestandteil dieser Wettspielordnung.
2. Spieler mit Behinderung
Für Golfspieler mit Behinderung gelten die angepassten Regeln der R&A bzw. des DGV.
3. Meldungen / Meldeschluss
Meldungen zu den Wettspielen können nur über das Internet bzw. durch Anmeldung im Sekretariat sowie ggf. durch Eintragung in die jeweils im/am Clubhaus aushängende/ausliegende Meldeliste erfolgen. Erforderlichenfalls wird eine Warteliste geführt. Kurzfristige Meldungen können durch die Spielleitung zugelassen werden.
Einzelheiten hierzu, zum Meldeschluss und zu eventuellen Meldebegrenzungen regelt die jeweilige Einzel- Wettspielausschreibung.
4. Abschläge
4.1 Der Golfplatz hat GELBE, BLAUE, ROTE und GRÜNE Abschläge.
4.2 Damen spielen in allen Wettbewerben von ROTEN Abschlägen.
4.3 Für Herren und männliche Jugendliche regelt die jeweilige Wettspielausschreibung, von welchem Abschlag gespielt wird. Nur wenn alle Teilnehmer eines Wettspiels von den BLAUEN Abschlägen starten, kann von hier die Bruttowertung bzw. der Sonderpreis Longest Drive gewonnen werden.
4.4 Abweichungen hiervon regelt ggf. die jeweilige Wettspielausschreibung.
5. Üben auf der Runde
Ein Spieler darf im Zählwettspiel keinen Übungsschlag auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs machen. Im Falle eines Übungsschlages auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs zieht sich der Spieler die Strafe von zwei Schlägen am nächsten Loch zu; im Falle des Verstoßes auf dem letzten Loch der Runde an diesem Loch.
6. Neue Löcher
Falls ein Wettspiel über 18 Löcher über mehr als einen Tag abgehalten werden muss, kann es notwendig sein, an jedem einzelnen Tag die Löcher neu zu stecken. Obwohl grundsätzlich alle Teilnehmer die gleichen Bedingungen vorfinden müssen, gibt die Leitlinie für die Spielleitung Pkt. 6b der Spielleitung ausnahmsweise die Möglichkeit, neue Löcher zu setzen.
7. Beförderung
Bei körperlichen Beeinträchtigungen, die das Absolvieren der Turnierrunde ohne Cart nicht erlauben, ist nach Absprache mit der Spielleitung die Benutzung eines motorgetriebenen Carts gestattet.
Ein Spieler hat keinen Anspruch auf die Benutzung oder alleinige Benutzung eines vereinseigenen Carts. Gehen mehr Wünsche nach Nutzung eines Carts ein als die vorgesehene Höchstzahl an Plätzen in den verfügbaren Carts, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Eingangs des Wunsches, bei Gleichheit das Los.
Im Einzelfall kann die Nutzung eines Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden.
Strafe für Verstoß gegen diese Regel: Disqualifikation für die Runde, in der der Verstoß begangen wurde.
8. Caddy
Grundsätzlich ist ein Caddy, außer bei Jugendwettspielen des LGV/DGV, zulässig. Eventuelle Abweichungen hiervon regelt die jeweilige Einzel-Wettspielausschreibung.
9. Spielgeschwindigkeit
Es wird erwartet, dass 18 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 4 Std. 15 min und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 4 Std. 45 min. absolviert werden. 9 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 2 Std. 15 min und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 2 Std. 30 min, normalerweise aber schneller.
Zur Spielbeschleunigung im Zählspiel wird erwartet, dass sich die Bewerber darauf verständigen, nach den Grundsätzen des „Ready Golf“ zu spielen.
Es gelten die Musterplatzregeln K-2, K-3, K-4 und K-5.
9.1 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Als ein Indiz für unangemessene Verzögerung bzw. langsames Spiel gemäß Regel 5.6 wird angesehen, wenn zu dem vorangehenden Spiel mehr als ein volles Loch frei ist. Ein weiteres Indiz ist die Überschreitung von vorgegebenen Pin-in-hole-Zeiten.
Im Zählspiel wird ein Verstoß mit einer Strafe gemäß Pkt. 8 der allgemeinen Spielordnung bestraft.
10. Sonderwertungen
Es gilt jeweils der erste Schlag auf der gekennzeichneten Spielbahn. Wird nicht von Bahn 1 gestartet, gilt die Sonderwertung auf den Spielbahnen, die auf der oberen Scorekartenhälfte notiert werden (z. B. Loch 3, nicht 12).
Nearest to the Pin:
Die Nearest to the Pinwertung gewinnt der- oder diejenige der/die am vorgegeben Loch den Ball am nächsten an das Loch geschlagen hat. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Gemessen wird der Abstand Lochkante – Ball.
Longest Drive:
Der Ball muss auf kurz gemähter Rasenfläche der zu spielenden Spielbahn liegen (Fairway oder kürzer).
11. Stechen
Im Lochwettspiel:
Endet ein Lochspiel gleich, so wird es Loch für Loch weitergespielt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, wo das Lochspiel begann. Im Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabeschläge wie in der vorbeschriebenen Runde angerechnet.
Im Zählwettspiel:
Endet ein Zählspiel (Brutto oder Netto) gleich, so gewinnt die Bruttowertung der Spieler mit der höheren Stammvorgabe, die Nettowertung der Spieler mit der niedrigeren Stammvorgabe. Bei Gleichheit der Stammvorgaben entscheidet das Los.
12. Scorekarte
Startet ein Spieler auf einer anderen Spielbahn als auf der Bahn 1, so hat er seine benötigte Schlagzahl auf der Scorekarte in die Spalte einzutragen, die dieser Spielbahn zugeordnet ist. Erreicht der so gestartete Spieler auf der festgesetzten Runde nunmehr die Spielbahn 1 / 10, so hat er seine Aufschreibung auf der Scorekarte entsprechend der Spielbahn 10 einzutragen.
Diese Spielfolge ist analog auch auf die Austragung von Sonderwettbewerben, wie “Nearest-to-the-Pin” und “Longest Drive”anzuwenden.
Die klar und eindeutig lesbare Scorekarte eines Spielers muss umgehend nach Beendigung der Runde im Sekretariat abgegeben werden. Sie gilt als abgegeben, wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat.
13. Beendigung des Wettspiels
Das Wettspiel endet mit dem Abschluss der Siegerehrung.
14. Spielleitung
Die Spielleitung übernimmt der MGC e.V. Die Mitglieder der Spielleitung und etwaige Platzrichter werden vor Beginn des jeweiligen Wettspiels durch Aushang bekanntgegeben. Für registrierte Privatrunden besteht die Wettspielleitung aus dem Spielführer, dem Mitarbeiter des Sekretariates sowie dem stv. Spielführer.
15. Änderungsvorbehalte
Die Bestimmungen der Einzelausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Rahmenausschreibung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit; für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
16. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten, wie in den Richtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V. beschrieben, einverstanden. Die Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Internet unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/marketing-betrieb/it-services/datenschutz.cfm#i1830 eingesehen werden.
Auf schriftlichen Wunsch an das Sekretariat des MGC e.V. hin kann der Name des Spielers in den Melde-, Start- und Ergebnislisten anonymisiert werden (N.N).
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des MGC, z.B. auf der Homepage oder in Presseveröffentlichungen, veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
Das Sekretariat ist berechtigt, per Brief, Fax, Mail oder SMS im Zusammenhang mit dem Turnier zu unterrichten.
Hagen, im Januar 2024
Für den Spielausschuss
Kai Kornemann