Warum ein Spielausschuss?

Ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb sind zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) und dem World Handicap System verpflichtet und haben dauerhaft eine Spielleitung (Spielausschuss) und einen Handicapausschuss einzurichten, die die ihnen in den Verbandsordnungen zugewiesenen Rechte und Pflichten rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Diese Verpflichtung ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) sowie dem Spiel- und Wettspielhandbuch des Deutschen Golf Verbandes e.V. festgehalten.

Welche Aufgaben hat der Spielausschuss?

Wesentliche Aufgabe des Spielausschusses ist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen und die mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Hierzu gehören u.a. die …

  • Aufstellung des Jahreswettspielkalenders
  • Erstellung der Wettspielausschreibungen
  • Erstellung und Festlegung einer Wettspielordnung
  • Erstellung und Festlegung der Platzregeln
  • Erstellung und Festlegung der Sonderplatzregeln

Besteht keine gesonderte Regelung, ist der Spielausschuss gleichzeitig „Spielleitung“ im Sinne der Golfregeln für die Durchführung des allgemeinen Spielbetriebs. Nach den Golfregeln (siehe Definition „Spielleitung“) ist „… der für den Platz verantwortliche Ausschuss …“ außerhalb von Wettspielen die Spielleitung im Sinne der Regeln. Treten also Regelfragen im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebs, d.h. in Privatrunden oder Registrierten Privatrunden auf, so entscheidet der Spielausschuss als Spielleitung. In Wettspielen hingegen entscheidet ausschließlich die dafür verantwortliche und speziell eingesetzte Spielleitung über auftretende Regelfragen.

Wer ist der Spielausschuss?

Dem Spielausschuss des MGC Hagen e.V. gehören an:

  • Spielführer
  • Head Pro
  • Mens & Ladies Captain
  • Seniorensprecher
  • Jugendwart
  • VB Platz
  • Sekretariat