Aktuelle Corona-Information 10.05.2021
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen teilen wir folgendes mit:
1. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats eine „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ beschlossen, die nun auch den Sport betrifft.
Obwohl in Hagen, mit einem aktuellen Inzidenzwert von 234,8, die „Bundesnotbremse“ (§ 28b Infektionsschutzgesetz mit dem Schwellenwert von 100) immer noch gilt, gilt diese Beschränkung nicht für zweifach geimpfte und/ oder genesene Personen.
Solche Personen werden in die Zählung, dass Golf nur „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes“ ausgeübt werden darf, nicht mehr einbezogen (§ 6 der neuen Verordnung).
Da es von Seiten des MGC`s keine Kontrollmöglichkeit zu den dadurch möglichen Flightzusammensetzungen geben kann, liegt es in der jeweiligen Eigenverantwortung der Mitglieder bzw. Spieler, diese Erleichterungen bzw. Vorgaben einzuhalten. Wir haben uns an dieser Stelle zu einer eher offensiven Rückkehr zur Normalität entschieden, weil wir davon überzeugt sind, dass Sie als Mitglieder des MGC ein ausreichendes Maß an Verantwortungsbewusstsein walten lassen werden.
2. Nach erneutem Dialog mit der Stadt Hagen, insb. zum sehr stark in der öffentlichen Diskussion befindlichen Thema „Caddyraum“ ist weiter zu berichten:
Die Nutzungsuntersagungen der Duschen, Umkleiden und sonstiger Gemeinschaftsräume, zu denen auch der Caddyraum zählt, bleiben vollen Umfangs bestehen, da sich deren Schließung aus § 9 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ergibt und die „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ auf § 9 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW keine Anwendung findet. Darauf hat uns der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen heute erneut deutlich und in Schriftform hingewiesen.
Bitte berücksichtigen Sie bei kritischen Anmerkungen bei der Wahl des Adressaten, dass diese Entscheidung nicht in unserem Einflussbereich liegt.
Ferner bitten wir zwingend darum, Rückfragen zu den o. g. Themen nicht an das derzeit einer sehr starken Arbeitsbelastung ausgesetzten Sekretariat, sondern direkt an den Vorstand zu richten.
Des Weiteren bitten wir weiterhin um die Beachtung der Corona Regeln des MGC´s mit Stand vom 21.02.2021.
Mit sportlichen Grüßen
Oliver Fischer
Kai Kornemann